Die türkische Justiz hat das Verfahren gegen die frühere Kölner Stadträtin und Landtagsabgeordnete Hamide Akbayir (Die Linke) eingestellt. Die Vorwürfe, die Menschenrechtlerin sei Mitglied in einer terroristischen Organisation und würde Propaganda verbreiten, hätten sich nicht bestätigt. Es lagen keine hinreichenden Beweise für die Eröffnung eines Prozesses vor. „Weil die Vorwürfe politisch motiviert und völlig haltlos waren“, sagt Akbayir.
Anklageschrift wurde fallengelassen
Akbayir war am 2. September 2021 in Karakoçan (Provinz Elazığ) festgenommen und über mehrere Stunden verhört worden. Nach einer fünfmonatigen Ausreisesperre durfte sie am 27. Januar 2022 gegen die Zahlung einer Kaution nach Köln zurückkehren. „Wir sind erleichtert, dass es zu keinem Prozess gegen Hamide Akbayir gekommen ist und die Anklageschrift fallengelassen wurde. Das zeigt nochmal, dass diese politischen Verfahren in der Türkei willkürlich stattfinden“ teilt der Verein „Stimmen der Solidarität Köln e.V“ mit, der regelmäßig Mahnwachen für politisch Inhaftierte in Köln abhält.
„Ich bin froh, dass diese ungerechtfertigten Vorwürfe endlich zurückgenommen wurden und unsere Nachbarin sich auch in der Türkei wieder frei bewegen darf“, erklärt Angelika Spilker- Jacobs, Initiatorin einer Unterschriften-Aktion in der Nachbarschaft für die Freilassung von Hamide Akbayir.
Immer wieder sind Kölner in der Türkei verhaftet worden
In der Vergangenheit wurden immer wieder Kölner in der Türkei inhaftiert, so der inzwischen verstorbene Schriftsteller Dogan Akhanli, die Schauspielerin und Sängerin Hozan Cane, deren Tochter Dilan Örs oder der Sozialwissenschaftler Adil Demirci. Im Iran ist seit Oktober 2020 die Kölner Menschenrechtlerin Nahid Taghavi inhaftiert – ohne rechtsstaatliches Verfahren. Die Menschenrechtsaktivistin und Frauenrechtlerin war im August 2021 wegen „Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppe“ zu zehn Jahren und wegen „Propaganda gegen das Regime“ zu acht Monaten verurteilt worden. Die Bundesregierung kritisierte das Urteil als „nicht nachvollziehbar“.
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