Die jüngste Änderung der türkischen Infazregelung (Strafvollzugsregelung) hat bei vielen Betroffenen und Menschenrechtsorganisationen große Hoffnungen geweckt. Doch für schwerkranke politische Gefangene blieb diese Hoffnung unerfüllt. Sie wurden erneut von der Regelung ausgeschlossen – mit gravierenden Folgen für ihre Gesundheit und ihr Leben.
Einer von ihnen ist İsmail Yılmaz aus Worms, der seit 22 Jahren in Haft ist und sich derzeit im Hochsicherheitsgefängnis Kandıra befindet. Trotz seines schweren Krankheitszustands wurde er nicht in die neue Regelung einbezogen. Seine Kinder, die buchstäblich vor Gefängnistoren aufgewachsen sind, fordern nichts weiter als das Selbstverständlichste: den Schutz des Lebens ihres Vaters.
Systematische Behinderung medizinischer Versorgung
Berichte der Menschenrechtsorganisation İHD (İnsan Hakları Derneği) dokumentieren seit Jahren, dass schwerkranken Gefangenen der Zugang zu medizinischer Versorgung systematisch erschwert wird. In den Akten vieler Patient:innen finden sich Vermerke wie „Flucht- oder Befreiungsgefahr“ sowie pauschale Hinweise auf angebliche Organisationszugehörigkeiten. Diese Stigmatisierung führt dazu, dass Betroffene selbst in zivilen Krankenhäusern feindselig behandelt werden.
Hinzu kommen entwürdigende und gesundheitsgefährdende Bedingungen während der Gefangenentransporte: stundenlange Fahrten in winzigen Einzelzellen sogenannter Ringfahrzeuge, unzureichende Versorgung und physische Belastungen, die den Gesundheitszustand weiter verschlechtern.
Immer wieder wird zudem berichtet, dass schwerkranke Gefangene erst dann entlassen werden, wenn keine Behandlungsmöglichkeiten mehr bestehen und sie sich bereits im Sterbeprozess befinden. Das Recht auf Gesundheit wird so faktisch ausgehöhlt.
Aussage der Anwältin Berivan Bekçi (ÖHD)
Die Menschenrechtsanwältin Berivan Bekçi von der Vereinigung progressiver Jurist:innen (ÖHD) beschreibt die Situation in den Gefängnissen wie folgt: „Der neue politische Prozess hatte keinerlei positive Auswirkungen auf die Gefängnisse. Unsere Hoffnung war, dass die vorgenommenen Regelungen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes auch auf den Strafvollzug angewendet würden. Doch in den Gefängnissen werden Gefangene weiterhin gefesselt zu Krankenhäusern gebracht. Sie sind dort regelmäßig Situationen ausgesetzt, die die Menschenwürde verletzen. Eine dieser Praktiken ist die Nacktdurchsuchung. Wenn kranke Gefangene diese verweigern, wird ihre Verlegung ins Krankenhaus häufig vollständig verhindert. Auf diese Weise wird ihnen der Zugang zur Gesundheitsversorgung versperrt. Selbst wenn es gelingt, diese Hürde zu überwinden, werden Gefangene im Krankenhaus oft – auf Anweisung der Gendarmerie oder auf Verlangen des medizinischen Personals – zu Untersuchungen in Handschellen gezwungen. Zusammengefasst bedeutet dies: Gefangene erhalten keinen tatsächlichen Zugang zu medizinischer Behandlung. In einigen Haftanstalten wurde zudem berichtet, dass Medikamente ohne ärztliche Untersuchung verabreicht oder fortgeführt werden. Im Gefängnis von Çorlu wurde beispielsweise bekannt, dass Gefangenen routinemäßig Medikamente verabreicht werden, ohne dass sie zuvor einen Arzt gesehen haben. Das zeigt, wie willkürlich und menschenunwürdig diese Praxis ist.“
Eine Frage des Lebensrechts
Für schwerkranke Gefangene wie İsmail Yılmaz bedeutet der Ausschluss aus der Infazregelung eine akute Gefahr. Wenn medizinische Versorgung verweigert, verzögert oder entwürdigend gestaltet wird, ist nicht nur die Menschenwürde verletzt – das Recht auf Leben selbst steht auf dem Spiel.
Eine Strafvollzugsregelung, die schwerkranke Menschen aus politischen Gründen ausschließt, schafft eine eklatante Ungleichbehandlung und verstößt gegen grundlegende menschenrechtliche Prinzipien.
Das Leben ist nicht aufschiebbar.
Die Infazregelung muss dringend überarbeitet und auf schwerkranke Gefangene ausgeweitet werden.
Quelle: https://www.gorulmustur.org/icerik/ismail-yilmazin-hapishane-kapilarinda-buyuyen-cocuklari-feryat-ediyor




