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Die inhaftierte Journalistin Elif Akgül: „der Morgen ist ungewiss“

Mai 23, 2025
in Aktuelles, Postkarten

Im Rahmen der HDK-Ermittlungen (Volksdemokratischer Kongress) beginnen nach und nach die Anklageschriften erstellt zu werden. Als ich diesen Artikel verfasste, war meine eigene Anklage noch nicht zugelassen, das heißt „der Morgen ist ungewiss“. Auf das Thema des ungewissen Morgens und der Ungewissheit werde ich noch einmal zurückkommen. Aber zunächst möchte ich auf einige skurrile Details in den Anklageschriften hinweisen. In diesem Text geht es nicht um die absurde Interpretation der Anklagen gegen den HDK, um die fernliegende Kausalitätsbewertung, um die Kriminalisierung verfassungsmäßiger Rechte, um die Unrechtmäßigkeit der Beweise oder darum, dass ein Großteil der abgehörten Telefonate aus illegalen Abhörmaßnahmen der Gülen-Bewegung stammt. Das Thema dieses Artikels sind die Widersprüche, Absurditäten, Unlogiken und sogenannten „Absichtsverbrechen“.

Die Widersprüche in den Anklageschriften beginnen bereits auf der ersten Seite – bei Details wie Tatort und Tatzeit. In der Anklageschrift gegen Ayşe Panuş steht zum Beispiel Antalya als Tatort und der 18.02.2025 als Tatzeitpunkt. Wenn du dich jetzt fragst „Was ist daran so schlimm?“ – nun, alle angeführten Beweise stammen aus den Jahren 2012–2013 und die Vorfälle ereigneten sich in Istanbul. Dennoch entschied das 14. Strafgericht für schwere Verbrechen in Istanbul, dass „der Tatort sich in Antalya befinde“ und verwies den Fall wegen fehlender Zuständigkeit dorthin. Der angebliche Tatzeitpunkt ist dabei der Tag, an dem wir in Gewahrsam genommen wurden – nicht das Datum der in der Anklage erwähnten Handlungen oder abgehörten Gespräche. Das ist keine Anklage mehr, sondern eine Farce, Herr Staatsanwalt.

In der Anklageschrift gegen Pınar Aydınlar ist der Zeitraum der Inhaftierung mit dem 12.–21. Februar angegeben. In Wirklichkeit wurde sie am 18. Februar festgenommen und am 21. Februar verhaftet. Die Staatsanwaltschaft hat die Dauer der Inhaftierung also auf dem Papier um sechs Tage verlängert. Und das ist leider nicht das einzige Problem. Wie wir im Gefängnis oft sagen: „Wenn sie uns wenigstens nach dem gefragt hätten, was wir tatsächlich getan haben.“ Aber das ist leider nicht der Fall.

Ein Beispiel aus Kardelens Anklageschrift. Eigentlich dürfen WhatsApp-Nachrichten laut Gesetz nicht als Beweismittel verwendet werden. Aber der Staatsanwalt hat es dennoch getan. Dieses Gespräch wurde in die Anklageschrift aufgenommen:

Kardelen: Hallo
Unbekannte Frau: Hallo
Kardelen: Soll ich dich über WhatsApp anrufen?
Unbekannte Frau: Ja, ruf über WhatsApp an
Kardelen: Na dann los
Unbekannte Frau: Tschüss

Die Bewertung des Staatsanwalts dazu: „Da die Zielperson sich mit organisatorischen Tätigkeiten beschäftigt, wird davon ausgegangen, dass sie aus Gründen der Geheimhaltung und zur Vermeidung einer technischen Überwachung ihre Gespräche über die Anwendung WhatsApp geführt hat.“

Dabei lassen wir jetzt einmal das Recht auf Privatsphäre und die Legalität von WhatsApp außen vor. Wer ist diese unbekannte Frau? Was ist an diesem Gespräch organisatorisch? Welche Organisation? Vielleicht hatte sie einfach kein Netz, vielleicht war die Verbindung schlecht… Hat der Staatsanwalt diesbezüglich irgendeinen Beweis erbracht? Nein. Wo bleibt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“? Wo bleibt die Beweislast der Anklage?

Außerdem ist die Angst vor Überwachung eine völlig normale Sorge jeder durchschnittlichen Bürger*in der Republik Türkei. Warum? Werfen wir einen Blick auf die Abhörprotokolle aus Ayşe Panuş‘ Anklageschrift. Bei einem Gespräch über eine Demonstration am 19. September 2013 in Kadıköy zum Gedenken an Ahmet Atakan, der während der Gezi-Proteste getötet wurde, sagt Ayşe, dass sie an der Aktion teilnehmen möchte. Aufgrund dieser Äußerung und der Tatsache, dass die Polizei die Demonstration auflöste, sagt der Staatsanwalt: „Es wurde festgestellt, dass Ayşe ebenfalls an der Aktion teilnehmen wollte.“ So sieht also ein „Absichtsverbrechen“ aus.

Ein weiteres Beispiel: Weil die Bereitschaftspolizei vor ihrer Schule stand, äußerte sich Ayşe besorgt. Der Staatsanwalt interpretiert das als „Polizeifeindlichkeit ohne Kenntnis der Sachlage“.

Auch ein Beispiel aus der Anklageschrift gegen Pınar Aydınlar zeugt von großer Fantasie. Der Staatsanwalt behauptet: „Es wurde festgestellt, dass Pınar innerhalb des HDK als Bürgermeisterin von Kağıthane fungiert hat.“ Und das wird sogar fettgedruckt hervorgehoben. Aber er hat offenbar nicht einmal gegoogelt, dass Mevlüt Öztekin von der AKP tatsächlich Bürgermeister von Kağıthane ist.

Berufliche, politische und menschliche Tätigkeiten werden ebenfalls kriminalisiert. Der einzige Vorwurf gegen Aynur Cengiz lautet: eine Versammlung zu organisieren bzw. daran teilzunehmen. Erkin Göylüler wird vorgeworfen, inhaftierten Personen – insbesondere solchen, die mit einer Terrororganisation in Verbindung gebracht werden – über deren Anwälte psychologische Unterstützung zu bieten. Ich nenne das „Feindseligkeit gegenüber Anwälten“, Herr Staatsanwalt.

Und dann ist da noch Ayşe Bengi Çelik. Im Gezi-Prozess wurde Çiğdem Mater sogar für einen nie veröffentlichten Dokumentarfilm verurteilt. Im Vergleich dazu ist die Anklage gegen Ayşe fast schon „harmlos“. Sie wird angeklagt, weil sie für einen Dokumentarfilm über geflüchtete Politiker*innen ein Interview mit dem ehemaligen Bürgermeister von Kayapınar, Zülküf Karatekin, geführt hat. Laut Staatsanwalt macht sie sich damit der Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation schuldig.

Während also diese absurden Anklagen vorliegen, warten viele andere noch immer auf ihre Anklageschrift. Im Frauengefängnis Bakırköy sprechen fast alle, denen ich auf dem Weg zur Krankenstation oder zum Gespräch mit dem Anwalt begegne, davon, dass sie auf ihre Anklageschrift warten. Neben meinem Bett im Zellenblock hängt ein Schild mit der Aufschrift „Der Morgen ist ungewiss“. Ayşe Panuş weiß nicht, ob die an das Gericht in Antalya weitergeleitete Akte angenommen wurde, was als Nächstes passiert und wann sie einem Richter gegenüberstehen wird.

In der Türkei gibt es für Gefangene keine rechtliche Sicherheit. Der Morgen ist für uns alle ungewiss.

Adresse für alle, die Elif Akgül einen Brief schicken möchten:

Elif Akgül

Bakırköy Kadın Kapalı Cezaevi

Zuhuratbaba Mah. Doktor Tevfik Sağlam Cad. Lepra Hastanesi yanı No. 28

Bakırköy / İstanbul

Quelle: https://ilketv.com.tr/tutuklu-gazeteci-elif-akgul-yazdi-safak-bilinmiyor/

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