Die Bonner Sozialarbeiterin Yüksel Wessling ist in der Türkei vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation freigesprochen worden. Es gebe keine ausreichenden Beweise für die Anschuldigungen, entschied das Gericht in Istanbul am Donnerstag, wie Wesslings Anwalt, Emre Dogan, der Nachrichtenagentur DPA bestätigte. Damit sei auch die Ausreisesperre gegen Wessling aufgehoben worden. Sie werde so bald wie möglich zu ihrer Familie nach Deutschland zurückkehren. «Ich bin sehr erleichtert», sagte ihr Ehemann Jürgen Wessling.
Wessling, die auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, war im Oktober 2019 an der Ausreise aus der Türkei gehindert worden und durfte das Land seitdem nicht mehr verlassen. Ihr war unter anderem vorgeworfen worden, Leiterin des Vereins NAV-DEM gewesen zu sein, der laut dem Verfassungsschutz lange als Dachverband der PKK-nahen Vereine in Deutschland fungierte. Das Gericht in Istanbul sah dafür nun keine Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert.
Im Jahr 2017 hatte die Inhaftierung deutscher Staatsbürger die Beziehungen zwischen Berlin und Ankara schwer belastet. Aktuell befinden sich nach Angaben des Auswärtigen Amts insgesamt 61 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft. Die Vorwürfe beziehen sich demnach in 15 Fällen auf terroristische Straftaten. Zudem seien aktuell 63 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können. Zurzeit werden unter anderem die Kölnerin Gönül Örs und ihre Mutter Hozan Cane (Künstlername) in der Türkei festgehalten.
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