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Fall Mert Akbas: Festnahme in Belgrad und drohende Auslieferung

März 27, 2026
in Aktuelles

Mert Akbas (geb. 1991 in Istanbul), britischer und türkischer Staatsbürger, wurde am 13. März 2026 in Belgrad auf Grundlage eines INTERPOL-Haftbefehls der Türkei festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Nach Entscheidung des zuständigen Gerichts in Serbien wurde zunächst eine Haftdauer von 18 Tagen angeordnet, innerhalb derer die Türkei Beweise für die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vorlegen muss. Sollte dies nicht innerhalb dieser Frist geschehen, kann eine Verlängerung beantragt werden, die jedoch maximal 40 Tage betragen darf.

Die gegen Mert Akbas erhobenen Anschuldigungen umfassen unter anderem die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation, die Verbreitung von Terrorpropaganda sowie den angeblichen Gebrauch von Schusswaffen. Nach Darstellung seines Umfelds entbehren diese Vorwürfe jedoch jeder Grundlage und sind politisch motiviert. Mert Akbas hat nachweislich lediglich an genehmigten Demonstrationen teilgenommen, bei denen es um die Rechte von Kurden sowie anderer diskriminierter und unterdrückter Gruppen ging.

BEI AUSLIEFERUNG DROHEN IHM 12 JAHRE HAFT

Am 12. März 2026 reiste Mert Akbas von London über Frankfurt nach Belgrad, um dort seine aus der Türkei angereiste Freundin zu treffen. Sowohl an den Flughäfen in London als auch in Frankfurt wurde er Sicherheitskontrollen unterzogen und befragt. Dennoch wurde er weder von den britischen noch von den deutschen Behörden auf einen bestehenden INTERPOL-Haftbefehl hingewiesen.

Fälle wie dieser sind kein Einzelfall: Immer wieder geraten Oppositionelle aus der Türkei ins Visier internationaler Fahndungsmaßnahmen, da INTERPOL-Haftbefehle nach Einschätzung von Beobachtern politisch instrumentalisiert werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Schriftsteller Dogan Akhanli, der 2017 in Spanien festgenommen wurde und das Land über zwei Monate lang nicht verlassen durfte.

Im Falle einer Auslieferung in die Türkei droht Mert Akbas nach derzeitigen Informationen eine Haftstrafe von insgesamt 12 Jahren und 6 Monaten. Vor diesem Hintergrund fordern wir, von einer Auslieferung in die Türkei abzusehen und Mert Akbas die Rückkehr nach Großbritannien zu ermöglichen, wo er lebt und arbeitet.

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