Der frühere Ko-Oberbürgermeister von Amed (tr. Diyarbakır), Adnan Selçuk Mızraklı, ist nach knapp sieben Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Nach Abschluss der Formalitäten verließ der kurdische Politiker am Dienstag das Hochsicherheitsgefängnis von Edirne. Vor dem Gefängnis wurde er von seiner Familie und zahlreichen Menschen empfangen.
Bereits am frühen Morgen hatten sich Unterstützer:innen vor dem Gefängnis versammelt. Sie begrüßten Mızraklı mit Transparenten wie „Willkommen Selçuk Mızraklı“ und „Azadî bi xêr be heval“ (Alles Gute zur Freiheit, Genosse). Zugleich forderten sie die Freilassung des seit November 2016 inhaftierten früheren HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş. Auf Transparenten stand: „Freiheit darf nicht halb sein – Freiheit für Demirtaş“ und „Mızraklıs Freiheit ist unsere Freude, Demirtaş‘ Gefangenschaft unsere Wut“.
Nach seiner Freilassung äußerte sich Mızraklı kurz gegenüber Journalist:innen. Die Türkei befinde sich in einer kritischen Phase, sagte er mit Blick auf den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Seit 2015 seien Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte massiv ausgehöhlt worden. Ein dauerhafter Frieden bedeute nicht allein das Ende bewaffneter Auseinandersetzungen, sondern erfordere auch eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und die Wiedergutmachung erlittenen Unrechts. Entscheidend sei dabei Transparenz: „Als Politik, Gesellschaft und Völker der Türkei wollen wir wissen, was vor uns liegt. Dafür muss der Prozess transparenter werden und es müssen mehr Informationen zugänglich gemacht werden.“
Mızraklı übermittelte zudem eine Botschaft von Selahattin Demirtaş, der ihn vor seiner Entlassung mit den Worten „Was auch geschieht: Demokratie, was auch geschieht: Frieden, was auch geschieht: Lösung“ verabschiedet habe. Gespräche müssten mit allen politischen Akteur:innen frei und ohne Einschränkungen möglich sein, erklärte Mızraklı und bezog dabei ausdrücklich auch Abdullah Öcalan ein. Er habe keine Angst davor, nach Edirne zurückzukehren – beim nächsten Mal wolle er jedoch kommen, „um unsere Freund:innen von drinnen abzuholen, allen voran Demirtaş“.
Arzt, Menschenrechtler und Politiker
Adnan Selçuk Mızraklı arbeitete seit 1991 als Arzt in verschiedenen Krankenhäusern in Amed. Von 2008 bis 2010 war er Vorsitzender der Ärztekammer von Amed und übernahm dort über viele Jahre weitere Aufgaben. Daneben engagierte sich Mızraklı im Bereich der sozialen Solidarität und Menschenrechte. Er war Vorsitzender des 2006 von Kommunalverwaltungen und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen gegründeten Vereins Sarmaşık zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung, der Tausende einkommensarme Familien mit Lebensmitteln sowie Gesundheits- und Bildungsangeboten unterstützte. 2011 gehörte er zu den Initiator:innen der Mesopotamien-Stiftung, die sich unter anderem für mehrsprachige Bildung einsetzt.
Abgesetzt und durch Zwangsverwalter ersetzt
Bei den Parlamentswahlen 2018 wurde Mızraklı für die Demokratische Partei der Völker (HDP) als Abgeordneter für Amed ins türkische Parlament gewählt. Bei den Kommunalwahlen vom 31. März 2019 kandidierte er für das Amt des Ko-Oberbürgermeisters der Großstadtkommune Amed und gewann die Wahl. Nur wenige Monate später, am 19. August 2019, setzte das türkische Innenministerium Mızraklı ab und ersetzte ihn durch einen staatlichen Zwangsverwalter.
Als Mızraklı am Tag seiner Absetzung im Rathaus die Entscheidung des Innenministeriums entgegennehmen sollte, verweigerte er seine Unterschrift. Auf dem Zustellungsdokument hinterließ er stattdessen den Satz: „Im Namen des Volkes, das mir diesen Willen übertragen hat, würde ich es als ehrlos betrachten, dies zu unterschreiben.“ Anschließend beteiligte er sich an den tagelangen Protesten vor dem Rathaus gegen die Zwangsverwaltung und stellte sich dabei auch Polizeieinsätzen gegen die Versammlungen entgegen. Im Oktober 2019 wurde Mızraklı festgenommen und unter dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ in Untersuchungshaft genommen. Die 9. Große Strafkammer von Diyarbakır verurteilte ihn am 9. März 2020 zu neun Jahren, vier Monaten und 15 Tagen Haft.
Belastungszeugin durch Akten widerlegt
Grundlage der Verurteilung waren unter anderem Aussagen der Kronzeugin Hicran Berna Ayverdi sowie Mızraklıs Aktivitäten im Demokratischen Gesellschaftskongress (KCD bzw. DTK). Ayverdi hatte behauptet, Mızraklı habe als Arzt ein PKK-Mitglied ohne Registrierung behandelt und anschließend aus dem Krankenhaus entlassen, ohne die Polizei zu verständigen. Die Behauptung ließ sich jedoch nicht mit den offiziellen Unterlagen in Einklang bringen. Aus den Daten der türkischen Sozialversicherungsanstalt SGK ging hervor, dass Ayverdi zu dem von ihr genannten Zeitpunkt überhaupt nicht in dem betreffenden Krankenhaus gearbeitet hatte. Auch konnte nachgewiesen werden, dass sich ihre beruflichen Wege und die Mızraklıs zu keinem Zeitpunkt gekreuzt hatten. Ayverdi war zudem mit Falschaussagen gegen zahlreiche weitere Personen in Erscheinung getreten.
Der Kassationsgerichtshof hob das Urteil am 7. Dezember 2022 zunächst wegen rechtlicher Mängel auf. Im anschließenden Wiederaufnahmeverfahren verhängte das Gericht am 29. November 2023 jedoch erneut exakt dieselbe Strafe von neun Jahren, vier Monaten und 15 Tagen und stützte sich dabei wiederum auf Ayverdis Aussagen. Als weitere Grundlage zog das Gericht Aussagen von Ümit Akbıyık heran, dessen Angaben gegen zahlreiche Menschen ebenfalls als falsch bekannt geworden waren. Auch Mızraklıs Tätigkeit für den KCD und seine frühere Arbeit als Vorsitzender des Vereins Sarmaşık wurden gegen ihn verwendet.
Verfahren vor Verfassungsgericht und EGMR
Im Oktober 2024 bestätigte der Kassationsgerichtshof das zweite Urteil. Mızraklıs Anwält:innen wandten sich daraufhin an das türkische Verfassungsgericht und machten geltend, das Urteil sei rechtswidrig und beruhe auf widersprüchlichen Beweismitteln. Das Verfahren ist weiterhin anhängig. Parallel dazu wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Die Verteidigung macht eine politisch motivierte Bestrafung sowie Verletzungen des Rechts auf freie Wahlen und des Rechts auf ein faires Verfahren geltend. Auch über diese Beschwerde wurde bislang nicht entschieden.
Zweimalige Freilassung verhindert
Eine vorzeitige Freilassung Mızraklıs war zuvor zweimal durch den Verwaltungs- und Beobachtungsrat des Gefängnisses verhindert worden. Seinen ersten Antrag auf Entlassung im Rahmen der Bewährungsregelungen stellte Mızraklı am 4. September 2025. Der Gefängnisrat lehnte ihn mit der Begründung ab, Mızraklı habe während seiner Haft keine Erklärung abgegeben, wonach er sich von der „Terrororganisation“ losgesagt habe. Ein weiterer Antrag im November 2025 wurde aus demselben Grund abgewiesen. Damit blieb Mızraklı trotz Erfüllung der Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung weiter in Haft. Seine jetzige Freilassung erfolgte schließlich, weil der gesetzlich zu verbüßende Teil seiner regulären Haftstrafe abgelaufen ist.
Quelle: https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/adnan-selcuk-mizrakli-nach-knapp-sieben-jahren-haft-frei-52657




